Hausordnung
Liebe Gäste, um Ihren Aufenthalt im Hotel-Restaurant Stadt Coblenz noch angenehmer zu gestalten, bitten wir Sie, die nachfolgende Hausordnung durchzulesen und an alle Mitreisenden weiterzugeben.
Bitte beachten Sie, dass ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotel-Restaurant Stadt Coblenz Gültigkeit haben – diese senden wir Ihnen gerne auch als PDF zu.
- Die Mitarbeiter des Hotels sind zwecks Einhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Hausordnung grundsätzlichen jedem Gast zum Hausverbot weisungsberechtigt.
- Im Treppenhaus, Korridor, Frühstücksraum, Sanitärbereiche und den Hotelzimmern ist offenes Feuer, Rauchen verboten. Bei einem Verstoß berechnen wir eine Reinigungspauschale von mindestens 250 €/ggf. werden Fremdfirmen beauftragt.
- Hotelräume und deren Ausstattung, sowie das Hoteleigentum ist nicht zu beschädigen.
- Wir bitten Sie, Beanstandungen im Zimmer oder durch das Hotelpersonal hervorgerufene Unannehmlichkeiten sofort an der Rezeption zu melden.
- Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass ein durch Sie verursachter Schaden dem Hotel zu ersetzen ist und Ihnen in Rechnung gestellt wird.
- Frühstückszeiten: Montag bis Freitag von 07.00 bis 10.00 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 08.00 bis 11.00 Uhr.
- Unser Restaurant Schupps Corner ist abends von November bis Mitte März geöffnet. Von Mitte März bis Ende Oktober ist unser Beachclub auf dem Campingplatz für Sie geöffnet.
- Check-In ab 14.00 Uhr
- Check-Out bis 10.30 Uhr
- Beim Verlassen des Hotels bitte die Zimmertür zuziehen. Zudem bitten wir Sie, beim Check-Out den Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben. Der Verlust des Zimmerschlüssels führt zu einer Berechnung von 30 €.
- Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, sich aus den Fenstern zu lehnen – sie dürfen lediglich zum Lüften geöffnet werden. Das Fensterbrett darf nicht als Sitzgelegenheit genutzt werden und es darf nichts aus den Fenstern geworfen werden.
- Nicht im Hotel gebuchten Personen ist der Zutritt zu den Zimmern nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Das Hotel kann den Zutritt im Einzelfall verwehren.
- Bei der Nutzung des W-LAN sind die Bestimmungen des Datenschutzes des Kinderund Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße sind anzeigepflichtig.
- Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr bitten wir Sie wegen der Nachtruhe rücksichtsvoll zu sein und andere Gäste nicht zu stören. Personen, die gegen die Haus Ruhe verstoßen, kann ein weiterer Aufenthalt verweigert werden.
- Die Verwendung von mitgebrachten elektrischen Geräten wie z.B., Kochplatten, Grills oder ähnlichem ist nicht gestattet.
- Im Fall eines Brandes bitten wir Sie, sich an dem Evakuationsplan, der sich an der Innenseite Ihrer Zimmertür befindet, zu orientieren. Wir bitten Sie auch, die Rezeption umgehend zu benachrichtigen.
- Das Hotel übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung.
- Wir behalten uns das Recht vor, den bestehenden Vertrag aufzulösen und denjenigen Gästen Dienstleistungen zu unterbinden, falls durch sie die Hausordnung missachtet wird und durch das Verhalten des Gastes dem Hotel oder anderem Gästen Schaden zugefügt wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die Beachtung dieser Hausordnung.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Hotel -Restaurant Stadt Coblenz.
Ihre Familie Schupp
